Endlich konnten wir einmal wieder gemeinsam feiern.
Mehr als zwei Jahre hatte es keine Möglichkeit gegeben, dass sich alle Mitglieder, Freundinnen und Freunde der Freien Wähler Waldbronn persönlich versammeln, um miteinander zu feiern. Ausnahmen waren lediglich 2 Mitgliederversammlungen, deren Gesprächsstoff eher formellen Themen und ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten ist. Das Corona-Virus und die Waldbrandgefahr 2022 hatten alle bisherigen Pläne zunichte gemacht.
So war die Freude groß, dass es endlich mit der Adventsfeier im „Gasthaus Krone“ klappte. Nachdem die Ankommenden auf das Wiedersehen mit Sekt und/oder Orangensaft angestoßen hatten, begrüßte der 1. Vorsitzende Ralf Störzbach die Gäste. Er resümierte kurz die Krisen der vergangenen Jahre, die bei jedem mehr oder weniger Spuren hinterlassen haben und noch immer andauern. Vor diesem Hintergrund verzichtete der Vorstand auf eine humoreske Einlage, wie sie in den Jahren zuvor die Regel war.
In persönlichen Gesprächen entwickelte sich ein Abend in Wohlfühlatmosphäre. Die einen legten eher den Schwerpunkt auf kommunalpolitische Anekdoten, strittige Themen blieben außen vor, andere arbeiteten die Fußballthemen der jüngsten Vergangenheit auf. Das leckere Essen hellte die Stimmung zusätzlich auf.
Wir freuen uns auf viele persönliche Begegnungen im kommenden Jahr, auf politischer Ebene, aber auch, um miteinander im Gespräch zu bleiben.
Zur Bildergalerie (in Youtube):
Für eine Videozusammenstellung in Youtube klicken Sie auf dieses Bild. - Sie verlassen diese Website.
Die Mitglieder des Gemeinderates entscheiden alle 5 Jahre über eine Vorschlagsliste mit potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich als Bürger der Gemeinde ehrenamtlich als Schöffe engagieren wollen.
Der Gemeinderat konnte sich auf 3 Monate vor Kommunalwahlen und einen Monat vor Landtags- und Bundestagswahlen verständigen, d. h. in diesem Zeitraum dürfen Parteien und Wählervereinigungen nur Termine mitteilen.
Das Hauptamt hatte versäumt, finanzielle Mittel, die im vorangegangenen Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen werden konnten, für das folgende Haushaltsjahr neu zu beantragen.