1. Juni 2020

Thermalwasserquelle/Nachtragshaushalt/Leinenzwang

Thermalwasserquelle/Nachtragshaushalt/Leinenzwang

Aus der Gemeinderatssitzung am 27.05.2020

Reprädikatisierung der Kurortqualität; Erneuerung der Thermalwasserpumpe im Kurpark
Alle 10 Jahre findet eine Qualitätsprüfung zur Sicherung der Kurortqualität statt. Dabei wird neben der Luftqualität und des Bioklimas auch die Heilquelle überprüft. Im letzten Jahr wurde der Austausch der Thermalwasserpumpe mit einem Sperrvermerk im Haushaltsplan versehen. Da aber jetzt die sog. Reprädikatisierung des Prädikats „Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ ansteht, ist es dringend notwendig die Pumpe zu erneuern. Die Kosten liegen bei etwas 80Tsd Euro. Normalerweise muss der Austausch alle 5 Jahre vorgenommen werden. Der letzte Austausch fand 2012 statt. Fördergelder für dieses Projekt gibt es nicht. Es gibt noch eine 2. Thermalquelle, die lange Zeit als verloren galt, aber deren Bohrung noch intakt ist. Üblicherweise benötigt ein Kurort zwei Quellen. Deshalb schlug die Verwaltung vor, diese 2. Quelle auch zu befahren und das Ergebnis auszuwerten. Die Kosten dafür liegen bei 25 Tsd. Euro.  Die Freien Wähler konnten der Aufhebung des Sperrvermerks und der Ertüchtigung der ersten Quelle zustimmen, um mittelfristig den Standard der Quelle zu sichern, aber wir stimmten gegen die Erkundung der 2. Quelle. Sowohl die SRH-Rehaklinik als auch die Albtherme nutzen das Thermalwasser.

Nachtragshaushaltsplan vom Rechnungsamt vorgestellt
Man braucht kein Prophet zu sein, um festzustellen, dass die wenigen Investitionen, die im Haushaltsplan 2020 vorgesehen waren, teilweise gestrichen bzw. verschoben werden müssen, da auf Grund der Corona-Krise die klammen Waldbronner Kassen noch klammer werden. Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen sind eingebrochen, bestimmte Positionen wie Schlüsselzuweisungen oder Steueranteile sind vom Finanzministerium Baden-Württemberg noch nicht bekannt gegeben und eine Mai-Steuerschätzung ist schwierig wegen der fehlenden Zahlen. Also wird dieses Mal der Nachtragshaushalt auf Juli oder sogar September verschoben.  

Leinenzwang für Hunde im Außenbereich
Eigentlich hatte alles damit angefangen, dass Jagdpächter sich beschwerten, dass Rehe im Wald von freilaufenden, ausgebüxten Hunden gejagt und oft auch tot gebissen werden. Doch in diesem Fall kann man nur an die Hundebesitzer appellieren, ihren Hund anzuleinen, denn es gibt im Landeswaldgesetz keine Regelung dafür, wie ein Hund in einem Waldgebiet geführt werden soll. Dafür besteht im Innenbereich von Waldbronn eine Anleinpflicht. Nun wurde auch noch für bestimmte ausgewiesene Wege im Außenbereich eine Leinenpflicht gegen unsere Stimmen im Gemeinderat beschlossen.
Was war unsere Intention? Es müssen Schilder beschafft und aufgestellt werden, die die Leinenpflicht dokumentieren (Kostenpunkt 4 bis 6 Tsd. Euro); Personal aus dem Ordnungsamt muss das Anleinen der Hunde verstärkt kontrollieren und auf Waldbronner Gemarkung können auf Grund von Platzproblemen keine sog. Freilaufwiesen eingerichtet werden, auf denen Hunde ohne Leine miteinander spielen können.

(Text: A. D.-Purreiter)