20. März 2024

Unser Antrag zur bevorstehenden Grundsteuerreform

Vor eineinhalb Jahren hat die Fraktion der Freien Wähler einen Antrag an die Verwaltung gestellt, den Hebesatz zu ermitteln, der benötigt wird, um die Grundsteuer ertragsneutral darzustellen.

Unser Antrag zur bevorstehenden Grundsteuerreform

20.03.2024 - Gemeinderat - Die Verwaltung prognostiziert einen verminderten Hebesatz von 230 - 250 %

Vor eineinhalb Jahren hat die Fraktion der Freien Wähler einen Antrag an die Verwaltung gestellt, den Hebesatz zu ermitteln, der benötigt wird, um die Grundsteuer ertragsneutral darzustellen. Hierzu muss man wissen, dass die Gemeinde lediglich den Hebesatz definieren darf. Alle anderen Werte ergeben sich aus der Landes-Gesetzgebung. Auf der Basis der Bodenrichtwerte*) in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße ergibt sich der Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl 1,3 bzw. 0,91 Promille für Wohngrundstücke multipliziert den Steuermessbetrag ergibt. Wenn man diesen Betrag mit dem Hebesatz multipliziert, ergibt sich die Grundsteuerlast. Für die meisten Grundstücke liegen der Gemeinde mittlerweile plausible Steuermessbeträge vor, so dass eine Prognose möglich ist.

Das Grundsteueraufkommen lag bisher bei 2,4 Mio. Euro bei einem Hebesatz von 470 %. Die Summe der neu ermittelten Messbeträge liegt ungefähr doppelt so hoch. Die Verwaltung prognostiziert für deshalb für 2025 einen verminderten Hebesatz von 230 – 250 %. Abweichungen können sich ergeben durch bisher nicht gemeldete Grundstücke bzw. die Klage des Bundes der Steuerzahler.

Profitieren werden Gewerbeflächen wegen der niedrigen Bodenrichtwerte sowie Haushalte in Mehrfamilienhäusern wegen der geringen Flächenverbräuche. Für Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken, die seit Jahrzehnten im gleichen Besitz sind, sind deutliche Erhöhungen zu erwarten. Die Gemeinde will gemeinnützige Vereine schriftlich informieren, da sie unter Umständen von der Grundsteuer befreit werden können.

 

*) Die Ermittlung der Bodenrichtwerte (Basis für den Grundsteuerwert)

Ein gemeinsamer Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe ermittelt die Bodenrichtwerte anhand von Kaufverträgen. Die Gutachterstelle ist in Ettlingen am Kirchplatz untergebracht.

Text: Désirée Fuchs im Auftrag der Fraktion Kurt Bechtel, Volker Becker, Jürgen Volpp

20.12.2023 - Gemeinderat - Aus der Haushaltsrede

Mit der Grundsteuerreform wird die Berechnung der Grundsteuer auf komplett neue Füße gestellt. So gab es in der Vergangenheit große Ungerechtigkeiten bei der Berechnung der Grundsteuer, weil gleiche Immobilien unterschiedlich besteuert wurden, was an den unterschiedlichen Bewertungen zum Zeitpunkt des Erwerbs liegt. In Waldbronn müssen wir künftig mit dem Konzept in Baden-Württemberg umgehen, rein auf der Basis der aktuellen Bodenrichtwerte, die in Waldbronn zudem sehr hoch liegen, die Grundsteuer zu ermitteln. Dies führt zu starken Verzerrungen im Grundsteueraufkommen. Bei unveränderten Hebesätzen dürfte das Grundsteueraufkommen massiv steigen.

Deshalb haben wir, die Freien Wähler, den Antrag gestellt: Die Verwaltung soll einen überarbeiteten Grundsteuerhebesatz auf Basis der neuen Grundsteuermessbescheide der Finanzbehörde dem Gemeinderat vorlegen, der ungefähr zum gleichen Einnahmevolumen führt wie bisher.

Die Kommune hat eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Bürgern. Außerdem möchte dieser rechtzeitig wissen, welche steuerliche Belastung auf ihn ab 2025 zukommt. Wir treten dafür ein, dass unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen nicht noch mehr zur Kasse gebeten werden.

Kurt Bechtel

29.03.2023 - Gemeinderat - Antrag zur Überprüfung des Grundsteuer-Hebesatzes

Es geht dabei um die Überprüfung des Grundsteuer-Hebesatzes B der Gemeinde nach der Reform ab 2025. Dieser liegt im Moment bei 470 % für Grundstücke. Die Verwaltung wird gebeten, einen überarbeiteten Grundsteuerhebesatz auf Basis der neuen Grundsteuermessbescheide der Finanzbehörde dem Gemeinderat vorzulegen, der ungefähr zum gleichen Einnahmevolumen führt wie bisher.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, welche Grundsteuerbelastung ab 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform und Einberechnung des Hebesatzes der Gemeinde auf sie zukommt. Da in Baden-Württemberg sich der Messwert allein auf die Größe des Grundstückes und seinem Bodenrichtwert bemisst und die Größe des Hauses nicht berücksichtigt wird bzw. nur unterschieden wird, ob das Haus bewohnt ist, fürchten nicht nur Grundstückseigentümer mit einem verhältnismäßig großem Grundstück sondern auch Mietende in ihrer Nebenkostenabrechnung ein Vielfaches von dem an Grundsteuer bezahlen zu müssen als in den Jahren vor der Reform. Zudem haben sich die kommunalen Landesverbände dazu bekannt, dass das Grundsteueraufkommen für die Kommune auf dem gleichen Niveau gehalten werden soll wie vor der Reform.

Die Kommune hat eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem möchten diese rechtzeitig wissen, welche steuerliche Belastung auf sie ab 2025 zukommt. Wir sind gespannt, zu welchem Ergebnis die Verwaltung kommt.

Ihre Fraktion:

Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker