23. Oktober 2024

Aus der Gemeinderratssitzung von 16.10.24

Themen : Abstimmungen zum Aufstellungsbeschluss Feuerwehrhaus Fleckenhöhe / Beteiligung an Schulsanierung Schulzentrum Langensteinbach

Aus der Gemeinderratssitzung von 16.10.24


Warum der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gemeinsames Feuerwehrhaus Waldbronn“ verfrüht ist!


In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand der Aufstellungsbeschluss für das geplante Feuerwehrhaus auf der Fleckenhöhe zur Diskussion. Dabei wurde erneut bestätigt, dass das zentrale Feuerwehrhaus für alle Ortsteile an diesem Standort errichtet werden soll. Allerdings gestaltet sich der Erwerb der erforderlichen Grundstücke schwieriger als erwartet. Ursprünglich ging man davon aus, dass die Grundstücke für weniger als 0,5 Millionen Euro erworben werden könnten. Die bisherigen Eigentümer sind jedoch nicht bereit, zu diesem Preis zu verkaufen.
Der Vorstoß, durch den Bebauungsplan eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber den Eigentümern zu erzielen, stößt bei uns auf Skepsis. Es besteht die Befürchtung, dass teurere Grundstückskosten die prognostizierten Baukosten von 15 bis 18 Millionen Euro weiter in die Höhe treiben könnten.

Nach wie vor bevorzugen wir eine Entwicklung auf gemeindeeigenen Flächen, um die Kosten im Rahmen zu halten.


Ein weiteres Problem wird in den laufenden Diskussionen oft übersehen: Der geplante Standort liegt in einem Gebiet, das auf den Starkregenkarten tiefblau eingefärbt ist – ein Hinweis auf das Risiko von Überschwemmungen. Diese Problematik wird in den Gesprächen häufig ignoriert oder heruntergespielt.
Bevor wir dem Bebauungsplan zustimmen können, fordern wir klare Angaben zu den tatsächlichen Grundstückskosten und eine tragfähige Lösung zur Grundstücksentwässerung, die sicherstellt, dass tiefergelegene Siedlungen nicht beeinträchtigt werden.

Sanierung Schulzentrum Karlsbad: Forderung der Gemeinde Karlsbad in Höhe von 2,2 Mio. Euro


Wir haben Verhandlungen mit der Gemeinde Karlsbad zugestimmt, da das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW) vom 6. Dezember 2022 klar festlegt, dass Umlandgemeinden an den Kosten der Schulsanierungen beteiligt werden müssen, wenn eine erhebliche überörtliche Bedeutung vorliegt, was hier der Fall ist. Die Gemeinde Waldbronn kann sich nicht gegen die Zahlung wehren, da die Auswärtigenquote in den letzten fünf Jahren kontinuierlich über 30 % lag (aktuell > 50 %). Das Urteil hat aber auch klargestellt, dass die Schulstandortgemeinden einen Anteil der ungedeckten Kosten selbst tragen müssen, um den sogenannten „Standortvorteil“ zu berücksichtigen. Eine Verhandlung über diesen Anteil bleibt der einzige Spielraum zur Reduktion der Zahlung. Um einer verpflichtenden Zusammenarbeit zuvorzukommen und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, haben wir uns entschieden, in der Freiwilligkeitsphase eine interkommunale Vereinbarung anzustreben.
Würde keine Einigung erzielt werden, folgte zunächst eine Zwischenphase, in der eine Pflicht zur Zusammenarbeit festgestellt wird, basierend auf einem dringenden öffentlichen Bedürfnis. Wenn auch diese scheiterte, würde in der Zwangsphase die Rechtsaufsicht einschreiten, wobei der Landkreis als Schulträger die Zusammenarbeit erzwingen würde. Diese Eskalation möchten wir verhindern.


Ihre Fraktion der Freien Wähler Waldbronn
Kurt Bechtel, Volker Becker, Désirée Fuchs
Mehr Informationen auf Instagram oder Facebook unter #gutfuerwaldbronn und #zukunftwaldbronn.

(Text: Désirée Fuchs, Foto: Stefanie Müller)