Fehlplanung beim Ausbau der Talstraße
Aus der Gemeinderatssitzung von 20.11.24
Wir sehen die Leinenpflicht im Außenbereich wegen der damit verbunden Verwaltungskosten kritisch.
27.05.2020 - Gemeinderat
Eigentlich hatte alles damit angefangen, dass Jagdpächter sich beschwerten, dass Rehe im Wald von freilaufenden, ausgebüxten Hunden gejagt und oft auch tot gebissen werden. Doch in diesem Fall kann man nur an die Hundebesitzer appellieren, ihren Hund anzuleinen, denn es gibt im Landeswaldgesetz keine Regelung dafür, wie ein Hund in einem Waldgebiet geführt werden soll. Dafür besteht im Innenbereich von Waldbronn eine Anleinpflicht. Nun wurde auch noch für bestimmte ausgewiesene Wege im Außenbereich eine Leinenpflicht gegen unsere Stimmen im Gemeinderat beschlossen.
Was war unsere Intention? Es müssen Schilder beschafft und aufgestellt werden, die die Leinenpflicht dokumentieren (Kostenpunkt 4 bis 6 Tsd. Euro); Personal aus dem Ordnungsamt muss das Anleinen der Hunde verstärkt kontrollieren und auf Waldbronner Gemarkung können auf Grund von Platzproblemen keine sog. Freilaufwiesen eingerichtet werden, auf denen Hunde ohne Leine miteinander spielen können.
(Text: A. D.-Purreiter)