30. Oktober 2022

Thema: Hochwasserdamm im Albtal

Hochwasserschutzmaßnahme im Albtal

Thema: Hochwasserdamm im Albtal

Hundertjährlicher Hochwasserschutz für Ettlingen und Karlsruhe

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde von Seiten des Ettlinger Planungsamtes mit Hilfe einer Animation gezeigt, wie der Damm nach Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens „Spinnerei“ hinter den sog. Dachser und AVG Hallen aussehen wird.

100-jährlicher Hochwasserschutz | Ettlingen
Wiederherstellung 100-jährlicher Hochwasserschutz Alb Stadt Ettlingen und Stadt Karlsruhe
Externer Link zu den Computeranimationen und weitere Informationen zum Projekt - Sie verlassen unsere Website

Beginnend in Neurod steigt der insgesamt 1250 Meter lange Damm langsam neben der Alb an, um hinter der Dachser bzw. AVG-Hallen seine größte Höhe von 12 Metern zu erreichen. Die Länge dieses Abschnittes, die dem Gemeinderat noch mitgeteilt wird, kann auf verschiedene Arten verblendet werden. Vorgeschlagen wird eine Verblendung mit großen Sandsteinen, Gabionen oder eine Begrünung. Unsere Fraktion unterstützt eine Begrünung, weil sie sich besser in das Landschaftsbild einfügt. Außerdem werden die geplanten Bäume, die den Damm verdecken sollen, im Winter ihr Laub abwerfen, so dass eine Sandsteinwand dann sichtbar sein wird. Leider kann der Waldbronner Gemeinderat nur Wünsche äußern, entscheiden werden die Planer. Die Kosten teilen sich das Land sowie die Städte Karlsruhe und Ettlingen. Waldbronn muss “nur“ sein Gelände zur Verfügung stellen. Weitere Veränderungen sind zum einen, dass der sog. Rennersteg, der den Bahnhof Busenbach mit dem Graf-Rhena-Weg verbindet, zurückgebaut wird und ein neuer Weg über eine Brücke westlich am Ende des Beckens geschaffen wird. Außerdem wird die Möglichkeit gegeben, die Breite der Restfläche neben dem Damm so anzupassen, dass in Zukunft bei Bedarf ein 2. Gleis in Richtung Bad Herrenalb installiert werden kann. Auf unsere Frage, warum der Damm für die Allgemeinheit nicht begehbar ist, obwohl ein Weg auf der Dammspitze zu sehen ist, wurde damit begründet, dass die Begehung zu gefährlich sei wegen des Höhenunterschiedes von 12 Metern. Das Projekt geht nun in die Planfeststellung*)  mit anschließender Offenlage**), so dass es immer noch die Möglichkeit gibt, Probleme abzuklären. Unstrittig für uns ist, dass der Hochwasserschutz trotz des massiven Eingriffs in die Natur notwendig ist. Die Klimaveränderung kann uns neben heißen Sommern auch Starkregen und Hochwasser mit Überschwemmungen bringen. Dafür müssen wir gewappnet sein. Die Planung, die schon seit fast 20 Jahren läuft und immer wieder verändert wurde, soll 2025/26 umgesetzt werden.

Im Namen der Fraktion:

Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker

*) Planfeststellung: Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist u.a. vorgeschrieben für den Bau und die Änderung von Straßen (z.B. Autobahnen), Schienenwegen (Eisenbahnen und Straßenbahnen), Flugplätzen, Hochspannungs- und andere Energieversorgungsleitungen, Gewässerausbau, Kraftwerke, Magnetschwebebahnen und Seilbahnen. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Plan­fest­stellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Argu­menten statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst "unter einen Hut" zu bringen.
Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendi­gen Einzelgenehmigungen (z.B. naturschutzrechtliche Befreiungen, Waldumwandlungsgenehmigungen) ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von Verbänden und sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre For­derungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten Betroffenen. (Quelle: Regierungspräsidien Baden-Württemberg)

**) Offenlage: Im Anhörungsverfahren werden die für das beabsichtigte Bauvorhaben erstellten Pläne der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Darauf wird mindestens eine Woche vorher hingewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit über das geplante Projekt informieren und prüfen, ob sie in ihren Rechten betroffen sind. Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist kann jeder, der seine Belange von der beabsichtigten Maßnahme betroffen sieht, Einwendungen erheben.

20.12.2020 - Haushaltsrede - Gewaltiger Eingriff ins Albtal

Schon seit einigen Jahren wird der Gemeinderat auf den bevorstehenden Bau eines Hochwasserdammes zwischen Spinnerei und Neurod von den Planern, aber auch von Verantwortlichen aus Ettlingen und Karlsruhe informiert, wie diese beiden Städte bei einem hundertjährlichen Hochwasser besser geschützt werden können. Durch ein riesiges Rückhaltebecken und einem meterhohen Damm soll das Wasser der durch Starkregen angeschwollenen Alb zurückgehalten werden und nur langsam abfließen dürfen. Man hätte schon alles durchgespielt und diese Variante ist die beste und kostengünstigste. Aber sie bedeutet für Waldbronn einen wahnsinnigen Eingriff in das liebliche Albtal. Wir sehen auf der einen Seite die Wichtigkeit eines Hochwasserschutzes für die beiden Städte Ettlingen und Karlsruhe, auf der anderen Seite hoffen wir, dass es doch noch eine bessere Möglichkeit gibt, diesen Teil des Albtals zu schützen und zu erhalten.