30. Oktober 2022

Aus der Sitzung vom 26.10.2022

Hochwasserschutzmaßnahme im Albtal Toilette für alle * Haushaltsplanentwurf 2023

Aus der Sitzung vom 26.10.2022

Hundertjährlicher Hochwasserschutz für Ettlingen und Karlsruhe

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde von Seiten des Ettlinger Planungsamtes mit Hilfe einer Animation gezeigt, wie der Damm nach Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens „Spinnerei“ hinter den sog. Dachser und AVG Hallen aussehen wird.

100-jährlicher Hochwasserschutz | Ettlingen
Wiederherstellung 100-jährlicher Hochwasserschutz Alb Stadt Ettlingen und Stadt Karlsruhe
Externer Link zu den Computeranimationen und weitere Informationen zum Projekt - Sie verlassen unsere Website

Beginnend in Neurod steigt der insgesamt 1250 Meter lange Damm langsam neben der Alb an, um hinter der Dachser bzw. AVG-Hallen seine größte Höhe von 12 Metern zu erreichen. Die Länge dieses Abschnittes, die dem Gemeinderat noch mitgeteilt wird, kann auf verschiedene Arten verblendet werden. Vorgeschlagen wird eine Verblendung mit großen Sandsteinen, Gabionen oder eine Begrünung. Unsere Fraktion unterstützt eine Begrünung, weil sie sich besser in das Landschaftsbild einfügt. Außerdem werden die geplanten Bäume, die den Damm verdecken sollen, im Winter ihr Laub abwerfen, so dass eine Sandsteinwand dann sichtbar sein wird. Leider kann der Waldbronner Gemeinderat nur Wünsche äußern, entscheiden werden die Planer. Die Kosten teilen sich das Land sowie die Städte Karlsruhe und Ettlingen. Waldbronn muss “nur“ sein Gelände zur Verfügung stellen. Weitere Veränderungen sind zum einen, dass der sog. Rennersteg, der den Bahnhof Busenbach mit dem Graf-Rhena-Weg verbindet, zurückgebaut wird und ein neuer Weg über eine Brücke westlich am Ende des Beckens geschaffen wird. Außerdem wird die Möglichkeit gegeben, die Breite der Restfläche neben dem Damm so anzupassen, dass in Zukunft bei Bedarf ein 2. Gleis in Richtung Bad Herrenalb installiert werden kann. Auf unsere Frage, warum der Damm für die Allgemeinheit nicht begehbar ist, obwohl ein Weg auf der Dammspitze zu sehen ist, wurde damit begründet, dass die Begehung zu gefährlich sei wegen des Höhenunterschiedes von 12 Metern. Das Projekt geht nun in die Planfeststellung*)  mit anschließender Offenlage**), so dass es immer noch die Möglichkeit gibt, Probleme abzuklären. Unstrittig für uns ist, dass der Hochwasserschutz trotz des massiven Eingriffs in die Natur notwendig ist. Die Klimaveränderung kann uns neben heißen Sommern auch Starkregen und Hochwasser mit Überschwemmungen bringen. Dafür müssen wir gewappnet sein. Die Planung, die schon seit fast 20 Jahren läuft und immer wieder verändert wurde, soll 2025/26 umgesetzt werden.

Toilette für alle: Wird das Projekt nun umgesetzt?

In der vorletzten Gemeinderatssitzung wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt, weil die Kosten nicht umfassend dargestellt wurden. In der letzten Sitzung stellte ein Mitarbeiter des Architekturbüros archis die Planung dem Gemeinderat vor. Schon in einer der vorangegangenen Ausschusssitzungen wurde vorgeschlagen, neben der Toilette für Behinderte nur eine öffentliche sog. Unisex -Toilette mit Wickeltisch einzurichten, um mehr Platz in dem Raum zu haben. Lag es an der fehlenden Kommunikation zwischen Verwaltung und Planer? Der vorgestellte Plan sah immer noch zwei Kabinen vor. In der folgenden Diskussion wurden dann die für die Belegschaft des Rathauses vorgesehenen zwei Duschen auf eine reduziert. Auch über den Fahrradunterstand und die Raucherecke wurde diskutiert. Am Ende entschied das Gremium sich mehrheitlich neben jeweils einer Kabine für eine öffentliche Toilette und einer Mitarbeiterdusche für die vorgestellte Variante, zudem für  die Errichtung des Anbaus in Holzbauweise. Die Kosten liegen bei ungefähr 300 Tsd. Euro, ungefähr 40 Tsd. Euro weniger als für die „große“ Variante veranschlagt waren. Am Ende wird sich herausstellen, wie viel Geld tatsächlich eingespart wurde.

Haushaltsplanentwurf 2023: Bürgermeister Stalf gibt seine Stellungnahme ab

Dieser Tagesordnungspunkt hatte es in sich, denn nicht wie bisher üblich gab der Bürgermeister zusammen mit den einzelnen Fraktionsvorsitzenden seine Rede zum Haushalt für das kommenden Jahr am Ende der Beratungen ab, sondern gleich zu Beginn, bevor Kämmerer Philippe Thomann über die finanzielle Situation Waldbronns berichtete.

Und dann kam sie wieder die „never ending story“ - überschrieben mit: Alle Jahre wieder, nur in diesem Jahr ein wenig schlimmer!

- Verschlechterung der Steuerschätzung im Oktober,

- Kostensteigerung bezüglich Strom und Gas,

- Personalkostensteigerungen, die wahrscheinlich mehr als 3% ausmachen. Man spricht von 7 %.

Bei ordentlichen Erträgen von 35.5 Mio. Euro und Aufwendungen von 39.2 Mio. Euro würde das zu einem Minusbetrag von 3.7 Mio. Euro im Ergebnishaushalt führen. Zudem muss der Fehlbetragsvortrag aus dem Jahr 2020 in Höhe von 2.621 Mio. Euro mit dem Basiskapital 2023 verrechnet werden. Diese Verrechnung wiederholt sich in den nächsten Jahre. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihre Ressourcen nicht erwirtschaften kann und somit einen Vermögensverlust erleidet. Das kann wiederum die Rechtsaufsichtsbehörde auf den Plan rufen, die geplante Kreditaufnahmen reduzieren bzw. sogar nicht genehmigen kann.

Die in den nächsten Wochen folgenden Haushaltsberatungen werden interessant.

Im Namen der Fraktion:

Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker

*) Planfeststellung: Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist u.a. vorgeschrieben für den Bau und die Änderung von Straßen (z.B. Autobahnen), Schienenwegen (Eisenbahnen und Straßenbahnen), Flugplätzen, Hochspannungs- und andere Energieversorgungsleitungen, Gewässerausbau, Kraftwerke, Magnetschwebebahnen und Seilbahnen. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Plan­fest­stellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Argu­menten statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst "unter einen Hut" zu bringen.
Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendi­gen Einzelgenehmigungen (z.B. naturschutzrechtliche Befreiungen, Waldumwandlungsgenehmigungen) ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von Verbänden und sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre For­derungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten Betroffenen. (Quelle: Regierungspräsidien Baden-Württemberg)

**) Offenlage: Im Anhörungsverfahren werden die für das beabsichtigte Bauvorhaben erstellten Pläne der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Darauf wird mindestens eine Woche vorher hingewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit über das geplante Projekt informieren und prüfen, ob sie in ihren Rechten betroffen sind. Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist kann jeder, der seine Belange von der beabsichtigten Maßnahme betroffen sieht, Einwendungen erheben.