16. März 2024

Kann die Festhalle pünktlich wieder in Betrieb genommen werden?

Die aktuelle Versammlungsstättenverordnung fordert für diese Wiederinbetriebnahme Brandschutzmaßnahmen, die derzeit nicht vorhanden sind

Kann die Festhalle pünktlich wieder in Betrieb genommen werden?

13.03.2024 - AUT

Eigentlich war die Vorstellung, dass nach dem Umzug von Aldi in den Neubau die Festhalle zum 01.09.2024 wieder als Versammlungsstätte an den Start kann. Dieses Vorhaben mit diesem Termin ist gefährdet, weil die aktuelle Versammlungsstättenverordnung für diese Wiederinbetriebnahme Brandschutzmaßnahmen fordert, die derzeit nicht vorhanden sind, so z. B. Sprinkleranlagen, nicht brennbare Dachelemente oder eine generelle Fluchtwegbreite von 120 cm.

Die Brandschutzdirektion verlangt nun eine Brandschutzkonzept.

Am 08.04.2024 findet ein Vereinsgespräch mit den betroffenen Vereinen statt. Falls die Festhalle nicht zum 01.09.2024 in Betrieb gehen kann, hat BM Stalf hat für das Vereinsfest Ende September das Kurhaus als Ausweichstätte reserviert.

Text: Désirée Fuchs im Auftrag der Fraktion Kurt Bechtel, Volker Becker, Jürgen Volpp