30. Juni 2024

Wahl-Beschwerde abgewiesen - Neues aus dem Gemeinderat

Wahl-Beschwerde abgewiesen  -  Neues aus dem Gemeinderat


Was aus unserer Beschwerde beim Landratsamt wurde


Auf unser Schreiben hin hat das Kommunal- und Prüfungsamt in einem ersten Schritt die ungültigen Stimmzettel neu ausgezählt. 15 Stimmzettel wurden für gültig erklärt. Das Landratsamt hat dargelegt, wie die manuelle Korrektur der unbearbeiteten Stimmzettel erfolgte. An der Sitzverteilung ändert das nichts. Lediglich auf den Folgeplätzen kommt es zu Verschiebungen. Eine Rechtsgrundlage für eine komplett neue Auszählung ist nicht gegeben. Von einer Klage sehen wir ab.

Die Feststellung des Wahlergebnisses wird jetzt aufgehoben und eine Neufeststellung angeordnet.

Wir danken den 237 Personen, die uns in kürzester Zeit mit ihrer spontanen Unterschrift die Gelegenheit gaben, das Rechtsmittel einzulegen, aufs herzlichste.

Die komplette Stellungnahme des Landratsamts können Sie weiter unten auf dieser Seite nachlesen.

Somit kommt es am 10. Juli zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderats.

Im Rückblick sind bei dieser Wahl in Waldbronn sehr viele Pannen passiert: von der Stimmzettelpanne mit den 21 Namen, gefolgt von der mangelhaften Kommunikation der Verwaltung. Wer Briefwahl beantragte, erhielt 3 x Stimmzettel. In den Begleitschreiben der korrigierten Stimmzettel war nicht erwähnt, dass die Zettel zur Kreistags- und Europawahl gültig bleiben Wir mahnen hier für die nächste Wahl mehr Sorgfalt an, weil auch solche Fehler in der Bevölkerung Verdruss auslösen. Immerhin wurden die Mehrkosten, die dadurch entstanden, von der Versicherung übernommen.

Aus der letzten Sitzung des geschäftsführenden Gemeinderats


Maisteuerschätzung/196 zusätzliche Einwohner

Gerade einmal 3 Wochen nach der Beschließung des Nachtragshaushalts muss sich der Gemeinderat mit einem abermals veränderten Zahlenwerk auseinandersetzen. Der Kämmerer hat die Zahlen aus der Maisteuerschätzung vorgelegt: die Einkommensteuer-Einnahmen bleiben stabil. Es kommt aber zu schlechteren Zahlen bei den anderen Positionen, v. a. den Schlüsselzuweisungen. Summa Summarum ergeben sich Mindereinnahmen von 98 Tsd. €. Mit einem Mehraufwand von 10 Tsd. € erhöht sich das negative ordentliche Ergebnis voraussichtlich auf 1,4 Mio €. Der Finanzmittelbedarf ist 2024 entsprechend ca. 100 Tsd. € höher.

Beim Zensus 2022 ergab sich, dass Waldbronn 196 Einwohner mehr hat, als sich aus der Fortschreibung ergeben hätte. Diese Zahl hat positive Auswirkungen auf den Haushalt aufgrund erhöhter Schlüsselzuweisungen, der kommunalen Investitionspauschale und dem Familienlastenausgleich.

D. h. das Rechnungsamt rechnet dadurch für 2025 mit einem verbesserten Ergebnis von ca. 170 Tsd. €, 2026 mit 323 Tsd. €.

Anpassung der Gebühren des Baurechtsamts

13 Jahre waren die Gebühren nicht angepasst worden, was dazu führte, dass in Waldbronn zuletzt sehr günstige Gebühren erhoben wurden. Die Firma Allevo hat einen Vorschlag erarbeitet, damit die Gebühren denen anderer Kommunen gleichen. Volker Becker zeigte sich verwundert, gerade im Hinblick auf die prekäre Haushaltslage, dass hier zwischenzeitlich keine Anpassungen erfolgt waren. Der Gemeinderat stimmte der Neukalkulation zu mit der Auflage, diese alle 5 Jahr zu wiederholen.


Ihre Fraktion der Freien Wähler Waldbronn

Kurt Bechtel, Volker Becker, Jürgen Volpp (ausscheidend), Désirée Fuchs (künftig)

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Die Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe vom 20. Juni 2024 im Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Bechtel,

hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde vom 13.06.2024 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:

In Ihrer Beschwerde führen Sie u.A. an, dass die Wahlprüfungskommission der Gemeinde Waldbronn das Wahlergebnis in einer ca. 1-stündigen Sitzung nur in Stichproben geprüft habe. Wir haben diesen Hinweis zum Anlass genommen, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften vorgesehene Wahlprüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde umgehend durchzuführen. Dabei haben wir die uns vorzulegenden Wahlunterlagen, insbesondere die den Wahlniederschriften beizufügenden für ungültig gewertete Stimmzettel,  einer umfassenden Prüfung unterzogen.

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung sind - verteilt auf alle Wahlbezirke - insgesamt 15 Stimmzettel zu Unrecht als ungültig gewertet worden. Die Auswertung dieser als gültig anzusehenden Stimmzettel hat jedoch keine Auswirkung auf die vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Sitzverteilung.  

In Ihrem Schreiben vom 13.06.2024 haben Sie insbesondere die geringe Differenz von 4 Stimmen zwischen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN als Begründung der Beschwerde angeführt. Hierzu ist nach unserer Neubewertung der o.a. Stimmzettel festzustellen, dass sich die genannte Differenz um weitere 29 Stimmen auf nunmehr 33 Stimmen erhöht.

Den von Ihnen angesprochenen "Softwarefehler" hat uns die Gemeindeverwaltung sowohl schriftlich wie auch telefonisch ausführlich und nachvollziehbar erläutert. Es gestaltete sich so, dass in einem Wahlbezirk einige Stimmzettel, die eigentlich der sog. Stapelerfassung hätten zugeordnet werden müssen, im Wahlprogramm einzeln erfasst wurden. Das Programm hat diesen Erfassungsfehler erkannt und daraufhin korrekterweise einen Plausibilitätsfehler angezeigt. Dieser konnte vom Wahlvorstand unter Mithilfe des Hauptamtsleiters anstandslos behoben werden. Auf das Wahlergebnis hatte diese Berichtigung keine Auswirkung.

Im Übrigen haben wir bei keinem Wahlbezirk Mängel bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses festgestellt.

Nach alledem besteht für eine komplette Neuauszählung der Gemeinderatswahl weder Veranlassung noch eine rechtliche Grundlage. Ihrem Ersuchen auf eine 2. Komplettauszählung könnte daher nicht entsprochen werden.

Ergänzend zu den vorgenannten Ausführungen weisen wir der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die Neuwertung der 15 Stimmzettel in zwei Fällen eine Änderung in der Reihenfolge der Ersatzbewerber zur Folge hat. Wir beabsichtigen daher, gemäß § 32 Abs. 3 KomWG die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen. Infolge dessen wird auch eine erneute öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses notwendig.

Wir bitten um Mitteilung, ob Sie bei der geschilderten Sach- und Rechtslage die Beschwerde aufrecht halten möchten und zwecks evtl. Klageerhebung eine förmliche Entscheidung wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx xxxxxxxxxx

Landratsamt Karlsruhe
Kommunal- und Prüfungsamt
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe"