15. März 2024

Thema: Detailplanung des Kirchplatzes

Beim Kirchplatz hat der AUT mehrheitlich die Priorität auf die Maximierung der Anzahl der Parkplätze gelegt.

Thema: Detailplanung des Kirchplatzes

13.03.2024 - AUT - Kirchplatz wird offiziell Parkplatz

Derzeit ist der Kirchplatz eine wenig attraktive geschotterte Fläche, wo parkende Fahrzeuge in der individuellen Verantwortung der Fahrzeughalter angeordnet werden.

Über die Neugestaltung wurde im Oktober 2022 mit den Anliegern des Kirchplatzes vor Ort diskutiert.

Das Architekturbüro Kirn stellte jetzt einen Entwurf zur Umgestaltung vor. Die Ausarbeitung erfolgte mit den Zielen

-          Maximierung der Parkplätze

-          Barrierefreiheit

-          Anliegerfreundlichkeit (Zufahrten müssen erhalten bleiben)

-          Schwammstadt *

Im Hinblick auf bestehenden Parkdruck sind die Aspekte Aufenthaltsqualität und Anforderungen an die Gestaltung nachgelagert. Auch galt es, die Bedürfnisse von Müllfahrzeugen zu berücksichtigen. Aktuell verläuft die Straße teilweise auf dem Grund der Kirche, sie soll auf gemeindeeigene Fläche zurückverlegt werden.

Der Ausschuss entschied sich mehrheitlich für eine Variante mit 13 Stellplätzen mit wasserdurchlässigem Bodenbelag. Der Untergrund ist zwar nicht besonders sickerfähig, kann bei geringen Regenereignissen jedoch durchaus Wasser aufnehmen. Ein Teil der Parkplätze soll deshalb mit Rasenfugenpflaster ausgestattet werden.

Die Kosten für den Umbau liegen bei ca. 350 Tsd. Euro.

Text: Désirée Fuchs im Auftrag der Fraktion Kurt Bechtel, Volker Becker, Jürgen Volpp

*) Schwammstadt: der Boden kann bei Regen Wasser aufnehmen und speichern

23.04.2023 - AUT - Was wird aus dem Kirchplatz?

Zum wiederholten Male war dieser Punkt Thema im Gemeinderat. Jetzt ging es darum, Planungskosten bereit zu stellen, um mit Hilfe eines Büros den Kirchplatz im Detail zu planen. Verschiedene Varianten waren schon im Vorfeld dargelegt und auch mit den Anwohnern diskutiert worden. Unterschiedliche Ansichten gibt es aber zur Planung von Seiten der Ausschussmitglieder. Soll der Platz überwiegend als Parkraum genutzt werden, um dem ungeheuren Parkdruck, der sich auch in der Grünwettersbacher Straße zeigt, entgegen zu wirken oder soll er durch Begrünung und Freiflächen zu einem Aufenthalts- bzw. Begegnungsort werden? Einig war sich der Ausschuss, dass die Kosten für die Maßnahme im Blick behalten werden müssen, denn diese haben auch Auswirkungen auf die Höhe der Erschließungsbeiträge durch die Anwohner. So wurde am Ende an die Verwaltung der Auftrag gegeben, dass das zu beauftragende Planungsbüro verschiedene Punkte berücksichtigen sollte, darunter auch die Kosten.

Im Namen der Fraktion:

Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker

06.05.2023 - Halteverbotsschilder am Kirchplatz

Endlich sind die Halteverbotsschilder aufgestellt, auf die die Anwohner des Kirchplatzes so lange gewartet haben. Das Halteverbot ist notwendig, weil Fahrzeuge an der Straße geparkt werden und so kein Durchkommen von Müllfahrzeugen, aber auch Rettungsdiensten möglich ist. Jetzt ist es wichtig, dass auch regelmäßig kontrolliert wird, damit so etwas wie auf dem Foto nicht passiert.(Angelika Demetrio-Purreiter)

05.10.2022 - AUT - Bebauungsplan Kirchplatz Busenbach

Die Offenlage*) erfolgte 6 Wochen lang vom 29. Juli bis zum 8. September. In dieser Zeit konnten sich Behörden aber auch Anwohner melden und ihre Anregungen und Vorstellungen darlegen. Diese wurden entweder mit aufgenommen oder verworfen. Es meldete sich zum einen die Telekom wegen rechtzeitiger Information der Verlegung von mehr Leitungen in diesem Gebiet. Netze Südwest erinnerte daran, dass Gasleitungen unter vorhandenen Wegen und Straßen verlegt sind oder dass bei Baumpflanzungen darauf geachtet werden muss, dass diese nicht eine bestimmte Höhe überschreiten. Ein Anwohner bemängelte die angegebene Firsthöhe, die zu hoch sei. Diese Anregung wurde verworfen, weil die Höhe in die städtebauliche Struktur der umgebenen Bebauung passen würde. Auch die Forderung einer Stützmauer aus Buntsandstein wurde nicht entsprochen, weil es auch andere Grundstücke in diesem Bereich mit einer Betonmauer geben und eine Festlegung gegen eine Gleichbehandlung sprechen würde. Für unsere Fraktion stellt sich die Frage, dass manche Städte und Gemeinden in ihren Bebauungsplänen genau festlegen, welches Steinmaterial, vor allem im sensiblen denkmalsträchtigen Innenbereich, verbaut werden darf, aber dass dies bei uns bei Erstellung eines Bebauungsplanes nicht möglich ist. Am 27. Oktober findet ein Anwohnergespräch über die Gestaltung des „Kirchplatzes“ statt, der jetzt vorzugsweise nicht nur von Kirchgängern als Parkplatz genutzt wird. Danach ist zu hoffen, dass auch diese Geschichte zu einem guten Ende kommt.

*) Eine Offenlage wird im Bebauungsplanverfahren aber auch bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um die Öffentlichkeit am Planungsprozess zu beteiligen. Dabei werden der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.

09.07.2022 - AUT - Wie soll die Neugestaltung aussehen?

Seit einigen Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit dem „Kirchplatz Busenbach“. Durch Aufstellen eines Bebauungsplans soll die Veränderungssperre*) im November 2022 aufgehoben sein. Das Stadtplanungsbüro Schöffler war damit beauftragt worden, einen städteplanerischen Entwurf über das Gebiet zu erstellen und einen Bebauungsplan festzulegen. Die Veränderungssperre wurde vom Gemeinderat vor 2 Jahren eingeleitet, weil ein Investor an der Leopold-/ Grünwettersbacherstraße einen Gebäudekomplex geplant hatte, der nach Ansicht des Gemeinderates nicht in das Gesamtensemble des Kirchplatzes gepasst hätte. Außerdem befindet sich in dem Bereich noch eine Freifläche, entstanden durch Abriss eines Hauses, die als Parkmöglichkeit genutzt wird.

Durch unsere Nachfrage an Klaus Reiser (Technisches Amt Liegenschaften) ist nun auch deutlich geworden, dass die bestehenden Privatstraßen erhalten bleiben und so der Zugang zu dem Gebiet weiterhin von zwei Seiten aus gesichert ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Anwohnern Gespräche zu führen, wie man den freien Platz sinnvoll gestalten könnte.

Die Fraktion:

Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker

*) Eine Veränderungssperre ist nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) ein Sicherungsinstrument, mit dem Gemeinden kurzzeitig keine weiteren Baugenehmigungen auf einem bestimmten Gebiet erlassen. Es gibt also eine Sperre für bauliche Veränderungen auf diesem Gebiet (=Veränderungssperre)

Aus dem AUT am 09.07.2022

19.06.2022 - AUT - Bebauungsplan Kirchplatz Busenbach

Mit einem interessanten Konzept stellten die Städteplaner eine neue überarbeitete Variante der Bebauung an der Grünwettersbacher Straße und Leopoldstraße vor. Die Giebelseiten der neuen Häuser stehen zur Straße, die Sandsteinmauer wird entfernt und soll einer Tiefgaragenzufahrt weichen. Dadurch wird -laut Planer - eine bessere Durchlüftung der Bauten gewährleistet. Aber wie geht es mit dem anderen Teil des Kirchplatzes weiter? Im Juli soll ein Bebauungsplanentwurf für den gesamten Kirchplatz dem Gemeinderat vorgestellt werden.

04.11.2020 - Gemeinderat - "Wie geht es mit dem Kirchplatz in Busenbach weiter?"

Schon in der Sitzung des Gemeinderates im Jahre 2017 ging es um die Aufwertung des Bereiches um die Busenbacher Kirche. Damals wurde ein Stadtplanungsbüro beauftragt, um für diesen Bereich, vor allem in Bezug auf den „Kirchplatz“, Lösungen zu finden, um dieses Gebiet aufzuwerten. Das Haus Kirchplatz 2 wurde wegen Baufälligkeit abgerissen und es entstand ein freier Platz, der als Parkplatz für die Kirchenbesucher ertüchtigt werden sollte. Ein Plan war auch schon ausgearbeitet, die Maßnahme wurde aber wegen eines Bauvorhabens zurückgestellt. Wegen einer Bauvoranfrage von zwei Mehrgeschosswohnungsgebäuden an der Grünwettersbacher Straße vor wenigen Wochen kam die Angelegenheit wieder in den Gemeinderat. Mehrheitlich entschied man sich für eine Veränderungssperre für ein Quartier, das neben dem Kirchplatz auch einen Teil der Grünwettersbacher Straße und Leopoldstraße einschließt. Die Situation ist tatsächlich schwer zu lösen, denn eine sog. Anliegerstraße, die von der Grünwettersbacher Straße zum Kirchplatz führt und nicht nur von Anliegern genutzt wird, liegt auf privaten Grundstücken. Zufahrtsrechte müssen zunächst privatrechtlich geklärt werden. Und inwieweit die Gemeinde die Straße übernimmt und Grundstücksteile von den Anliegern bei der gegenwärtigen desolaten Haushaltslage kauft, sollte auch noch diskutiert werden. Fakt ist, eine rechtssichere Planung muss her, denn das Gebiet liegt in der Ortsmitte von Busenbach und sollte ein Aushängeschild sein. Der einseitige, enge, in die Jahre gekommene Gehweg der Grünwettersbacher Straße lädt auch nicht gerade dazu ein, ihn zu begehen, so dass der Fußgänger lieber die Fahrstraße benutzt und sich an den am Straßenrand parkenden Autos vorbei quetscht, wenn ein Fahrzeug passiert.

(Text: A.D.-Purreiter)