Seit einigen Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit dem „Kirchplatz Busenbach“. Durch Aufstellen eines Bebauungsplans soll die Veränderungssperre*) im November 2022 aufgehoben sein. Das Stadtplanungsbüro Schöffler war damit beauftragt worden, einen städteplanerischen Entwurf über das Gebiet zu erstellen und einen Bebauungsplan festzulegen. Die Veränderungssperre wurde vom Gemeinderat vor 2 Jahren eingeleitet, weil ein Investor an der Leopold-/ Grünwettersbacherstraße einen Gebäudekomplex geplant hatte, der nach Ansicht des Gemeinderates nicht in das Gesamtensemble des Kirchplatzes gepasst hätte. Außerdem befindet sich in dem Bereich noch eine Freifläche, entstanden durch Abriss eines Hauses, die als Parkmöglichkeit genutzt wird.
Durch unsere Nachfrage an Klaus Reiser (Technisches Amt Liegenschaften) ist nun auch deutlich geworden, dass die bestehenden Privatstraßen erhalten bleiben und so der Zugang zu dem Gebiet weiterhin von zwei Seiten aus gesichert ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Anwohnern Gespräche zu führen, wie man den freien Platz sinnvoll gestalten könnte.
Die Fraktion:
Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker
*) Eine Veränderungssperre ist nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) ein Sicherungsinstrument, mit dem Gemeinden kurzzeitig keine weiteren Baugenehmigungen auf einem bestimmten Gebiet erlassen. Es gibt also eine Sperre für bauliche Veränderungen auf diesem Gebiet (=Veränderungssperre)