19. September 2022

Aus dem AUT: Treppenanlage Leopoldstraße und Mehrfamilienhaus Brucknerweg

Treppenanlage Leopoldstraße bis Waldstraße wird vorerst nur repariert, nicht saniert * Neubau eines Mehrfamilienhauses im Brucknerweg/Antrag auf Befreiungen vom Bebauungsplan

Aus dem AUT: Treppenanlage Leopoldstraße und Mehrfamilienhaus Brucknerweg

Update 11.11.2023

Bei den Haushaltsberatungen (Gemeinderatssitzung vom 11.11.2023) wurde beschlossen, im Hinblick auf die Haushaltssituation, die Treppe verkehrssicher zu machen und vorerst keine weiteren Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen.

14.09.2022 - AUT - Treppenanlage Leopoldstraße bis Waldstraße muss saniert werden

Über 60 Jahre ist der Weg schon alt, der in der Hellenstraße in Busenbach beginnt und an der Bahnhofstraße endet. Er wurde errichtet, um den Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Gebiet einen schnellen Zugang zum Bahnhof Busenbach, aber auch in die Ettlinger Straße zu ermöglichen. Nun ist er in die Jahre gekommen und vor allem zwischen Leopoldstraße und Blumenstraße sind die Stufen nicht mehr verkehrssicher. Schon 2013 beriet der Gemeinderat über die Sanierung, aber der Zeitpunkt wurde verschoben, weil erst die Häuser in der Blumenstraße fertig gestellt werden sollten. Nun machte ein/eine Anwohner/in auf den schlechten Zustand der Treppenanlage aufmerksam. Unserer Meinung nach muss der Weg saniert werden, weil er einen direkten Zugang zur Ettlinger Straße bildet und er auch ein Geländer hat. Die anderen beiden Wege ins Tal sind Straßen ohne Geländer und nicht unbedingt fußgängerfreundlich, weil sehr steil. Treppen sind einfacher zu bewältigen. Jetzt soll von der Verwaltung noch einmal ein Kostenvoranschlag für den gesamten Bereich zwischen Leopoldstraße und Waldstraße eingeholt werden, aber ohne Sitzbänke, einer Pergola und Grünstreifen mit Bepflanzung, dafür mit einem Entwässerungssystem zwischen den Stufen, damit bei Starkregen dieser Weg nicht zu einem reißenden Bach wird.

Neubau des Mehrfamilienhauses im Brucknerweg/Busenbach

Es ist schon ein Krux mit der sogenannten Innenverdichtung und der Schaffung von mehr Wohnraum. Denn ein Investor möchte so viel wie möglich aus einer Fläche auch finanziell herausholen. So geschieht es jetzt im Brucknerweg, aus einem 3- Familienhaus soll ein 6 -Familienhaus entstehen mit 7 Stellplätzen/Carport. Das bedeutet, dass neben der flächenmäßigen Auslastung für das Gebäude auch die restliche Grundstücksfläche fast gänzlich versiegelt werden soll. Dafür stellt der Investor den Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan*)  festgelegten Geschossflächenzahl**) und beruft sich dabei auf andere innerhalb des Bebauungsplans liegende Gebäude, bei denen Ausnahmen ausgesprochen wurden. Baurechtlich gibt es keine Möglichkeit dem Bauvorhaben zu widersprechen. Aber die Hälfte des Ausschussmitglieder sahen wie wir das Problem der enormen Versiegelung von Flächen, so dass bei Starkregen – und mit  einem solchen Ereignis werden wir in Zukunft durch den Klimawandel immer öfters zu rechnen haben - das Niederschlagswasser nicht ablaufen kann, die Kanalisation überlastet wird und womöglich die Bahnhofstraße wieder zu einem „Fluss“ macht, denn Wasser fließt bekanntlich von oben nach unten. Wie wird es mit unserem ehemals beschaulichen Waldbronn mit Wohlfühlcharakter weitergehen? Unser Bürgermeister als „Chef“ der gemeindlichen Baurechtsbehörde ist gezwungen der Bebauung zuzustimmen, um eine mögliche Klage des Bauherren zu verhindern. Wir Ausschussmitglieder können nur unsere Bedenken vorbringen und sitzen zwischen den Stühlen. Eigentlich kann man nur an den Investor appellieren, Verantwortung zu zeigen.

Im Namen der Fraktion:

Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker

*) Bebauungsplan: Der Bebauungsplan (abgekürzt B-Plan) ist eine Regelung über die mögliche Bebauung und ihre Art und Weise von genau definierten Grundstücken. Der B-Plan enthält zudem Bestimmungen zur Nutzung der Grundstücke. Die jeweilige Gemeinde, in der die betreffenden Grundstücke liegen, erlässt den B-Plan als Satzung.

**) Geschossflächenzahl: Die Geschossflächenzahl,  ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht und gibt die Anzahl Quadratmeter Geschossfläche an, die je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal errichtet werden darf. Eine Geschossflächenzahl von bspw 0,6 bedeutet, dass auf einem Grundstück von 1.000 Quadratmetern höchstens 600 Quadratmeter Bruttogeschossfläche errichtet werden dürfen („brutto“, da die Außenmaße angegeben sind). Damit ist noch nicht festgelegt, wie viele Geschosse tatsächlich errichtet werden, da die Anzahl der  Geschosse noch durch andere Vorschriften geregelt wird.