13. Februar 2023

Aus der Sitzung vom 08.02.2023

Befreiung von der Dachbegrünung zu Gunsten Photovoltaikanlagen möglich

Aus der Sitzung vom 08.02.2023

Befreiung von der Dachbegrünung zu Gunsten einer Photovoltaikanlage  im Baugebiet Rück 1, Rück 2 und „Im Neuen Heubusch“ möglich

Bedingt durch die Energiekrise haben sich auch bestimmte Vorschriften im Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs geändert. Bisher mussten Dächer, deren Neigung weniger als 12 Grad beträgt, begrünt werden. Nun ist auch möglich, eine Photovoltaikanlage auf diese Dächer zu installieren, was zur Folge hat, dass eine Begrünung nicht mehr möglich ist. Die Befreiung einer Begrünung gilt aber nur für die Dachbereiche, auf denen eine Begrünung nicht möglich ist.  Unsere Fraktion stimmte der Befreiung zu.

Im Namen der Fraktion:

Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker