Öffentlicher kommunalpolitischer Stammtisch
Am 24.04.2023 treffen wir uns um 19.30 Uhr wieder – mit Themen der anstehenden Gemeinderatssitzung, ggfs. die Kommunalwahlen 2024 (bei Interesse) und Ihren persönlichen Fragen und Anliegen.
Friedhofserweiterung Busenbach: 2 Bauabschnitte/Ausgleichsmaßnahmen im Ort/Diskussion-offene Fragen zum vorhandenen Wirtschaftsweg * Befreiung von der Dachbegrünung zu Gunsten Photovoltaikanlagen möglich
Bebauungsplan Friedhofserweiterung Busenbach: Vorstellung der Umweltgutachten und Ausgleichsmaßnahmen
Der Busenbacher Friedhof wird zu klein, vor allem, wenn man den zu erwarteten Zuzug von Neubürgern im Rück 2 und in das Aldi-Projekt betrachtet. Deshalb ist eine Erweiterung von ca. 3000 qm schon länger geplant. Diese soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Ein Artenschutz- und ein Bodengutachten wurden schon im Gemeinderat vorgestellt, jetzt ging es vor allem um die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen. Diese sollen auf einem gemeindeeigenen Grundstück erfolgen. Er sollen verschiedene Obstbäume angepflanzt werden, da der Streuobstbestand durch die Erweiterung reduziert wird. Festzustellen ist, dass die Erweiterungsfläche bezüglich Boden und Artenvielfalt ein hochwertiges Gebiet darstellt.
Bei einer weiteren Diskussion ging es um den sog. Wirtschaftsweg, der sich parallel der Straße „Am Holunderbusch“ an den Gärten entlangzieht und an der nördlichen Seite weiter am Baugebiet Heubusch Richtung Osten verläuft. Dieser Weg sollte entfernt und in das Friedhofsareal mit einbezogen werden. Denn, so die Sichtweise der Verwaltung: Man könnte ohne Weiteres über die Straße „Am Holunderbusch“ den Wirtschaftsweg erreichen. Befremdlich war, dass von Seiten der Verwaltung zum einen nicht bekannt war, dass im Moment große Sandsteine die Zufahrt zu dem Wirtschaftsweg versperren und zudem ein kleiner Erdwall errichtet wurde, der verhindern soll, dass bei Starkregen Regenwasser die Straße hinunterläuft und Keller überflutet. Unsere Fraktion kann nicht verstehen, warum man diesen Wirtschaftsweg nicht belässt, die sog. verlängerte Bachstraße für den Autoverkehr sperrt und dafür den kurzen Stichweg, der von der Straße „Am Holunderbusch“ abzweigt, für die Anlieger öffnet, die z.B. ihren Grünschnitt aus ihren Gärten abfahren wollen. Zu diesem Thema besteht noch Diskussionsbedarf.
Befreiung von der Dachbegrünung zu Gunsten einer Photovoltaikanlage im Baugebiet Rück 1, Rück 2 und „Im Neuen Heubusch“ möglich
Bedingt durch die Energiekrise haben sich auch bestimmte Vorschriften im Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs geändert. Bisher mussten Dächer, deren Neigung weniger als 12 Grad beträgt, begrünt werden. Nun ist auch möglich, eine Photovoltaikanlage auf diese Dächer zu installieren, was zur Folge hat, dass eine Begrünung nicht mehr möglich ist. Die Befreiung einer Begrünung gilt aber nur für die Dachbereiche, auf denen eine Begrünung nicht möglich ist. Unsere Fraktion stimmte der Befreiung zu.
Im Namen der Fraktion:
Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker