13. Oktober 2020

Stellplatzverpflichtung für Neubauten

Wir stimmen der neuen Stellplatzsiatzung zu: ab 60 qm werden 1,5 bis 2 Stellplätze gefordert zur Entschärfung der angespannten Parksituation.

Stellplatzverpflichtung für Neubauten

13.10.2020 - AUT - Zustimmung für die neue Stellplatzsatzung

Nach der durch Corona bedingt auf den Sommer verschobene Offenlage über die neue Stellplatzsatzung wurden die Mitglieder des AUT über die Bedenken, Anmerkungen und Stellungnahmen der befragten Fachbehörden sowie der Bürgerinnen und Bürger informiert. Die Fachbehörden hatten keine Einwände, ein Bürger kritisierte die Einrichtung von 2 Stellplätzen bei Wohnungen über 60 qm bei einem Neubau in der Waldstraße Busenbach. Wegen des hohen Verkehrsaufkommen  und der schlechten Parkplatzsituation rund um die Kirche konnten die Bedenken ausgeräumt werden.  So stimmte  das Gremium einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Das hat zur Folge, dass der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über die Stellplatzsatzung entscheidet. Nun werden an kritischen Straßen und Straßenabschnitten in Zukunft bei Neubauten von Wohnungen mit über 60 qm entweder 1,5 bzw. 2 Stellplätze gefordert. Wir hoffen sehr, dass sich dadurch die angespannte Parkplatzsituation  etwas entschärfen wird.

(Text: A.D.-Purreiter)

01.02.2020 - AUT - Beratung über eine neue Stellplatzverpflichtung für Neubauten

Unsere Gemeinde Waldbronn hat ein Problem mit dem ruhenden Verkehr:
Manche Straßen sind bis auf den letzten Zentimeter zugeparkt, ein Durchkommen ist nur mit „stopp and go“ möglich, für die Feuerwehr ein großes Problem.
Leider wurde die im Jahre 2010 durch den Gemeinderat beschlossene Stellplatzsatzung gerichtlich gekippt, weil diese sich auf das gesamte Waldbronner Gebiet bezog und so auch auf bestehende Bebauungspläne oder auf Gewerbegebiete Einfluss nehmen konnte. Das war nicht zulässig. Eine rechtssichere Stellplatzsatzung wurde nun durch das Büro Modus consult erarbeitet.
Nach §74 Abs. 2 Nr. 2 der LBO (Landesbauordnung) hat eine Gemeinde die Möglichkeit, eine Stellplatzsatzung aus Gründen des Verkehrs, aus städtebaulichen Gründen und aus Gründen der sparsamen Flächennutzung zu erlassen. Dazu gehört aber auch die Errichtung von Fahrradstellplätzen für jede Wohneinheit.
Die augenblickliche Erhebung wurde an einem Sonntag zwischen 11 und 15 Uhr im Juli durchgeführt. Dabei wurde herausgefunden, dass es in Bezug auf zugeparkte Straßen keine Problemquartiere gibt, sondern dass es bestimmte Straßen- und Straßenabschnitte sind, die in Zukunft bei Neubauten einer besonderen Zweckbestimmung, also 1,5 oder 2 Stellplätze pro Wohnung über 60 qm unterliegen. An befahrenen Durchgangsstraßen kann sogar verlangt werden, dass eine Wohnung mit 60 qm Wohnfläche bis zu 2 Stellplätze vorweist. Positiv beurteilte der Referent Marc Christmann das Parkverbot an den Durchgangsstraßen in Reichenbach und Busenbach. Außerdem konnten in verschiedenen Straßen auch Falschparker festgestellt werden. Das obliegt unserem Ordnungsamt, da einmal nachzuforschen.

Text: A.D.-Purreiter