4. Juni 2023

Veröffentlichungssperre im Amtsblatt vor Wahlen

Der Gemeinderat konnte sich auf 3 Monate vor Kommunalwahlen und einen Monat vor Landtags- und Bundestagswahlen verständigen, d. h. in diesem Zeitraum dürfen Parteien und Wählervereinigungen nur Termine mitteilen.

Veröffentlichungssperre im Amtsblatt vor Wahlen

24.05.2023 - Gemeinderat

Schon öfters wurde im Verwaltungsausschuss oder im Gemeinderat über die sog. Karenzzeit diskutiert. Es geht dabei um den Zeitraum, in dem vor Wahlen keine politischen Stellungnahmen von Seiten der Parteien sowie Wählervereinigungen veröffentlicht werden dürfen, um nicht beeinflussend auf das Wahlverhalten einzuwirken. Dabei geht es um den Teil für die Fraktionen auf den vorderen Seiten und die Rubrik „Parteien und Wählervereinigungen“ im hinteren Teil des Amtsblattes. Rechtlich vorgeschlagen sind bis zu 3 Monaten Karenzzeit und manche Gemeinden wie Ettlingen und Pfinztal halten sich an diese Vorgabe. Der Gemeinderat konnte sich auf 3 Monate vor Kommunalwahlen und einen Monat vor Landtags- und Bundestagswahlen verständigen. Termine können weiterhin veröffentlicht werden. Unsere Fraktion begrüßt diese Entscheidung, denn Wählervereinigungen, die sich kommunalpolitisch engagieren, haben so die Möglichkeit bei sog. großen Wahlen ihre Gesichtspunkte zu kommunalpolitischen Themen bis 4 Wochen vor der Wahl zu publizieren. Differenzen gab es noch bei der Ausformulierung dieses Punktes im Redaktionsstatut des Amtsblattes. Unsere Fraktion hätte sich gewünscht, dass dieser Punkt schriftlich den Mitgliedern des Gemeinderates als endgültige Fassung vorgelegt worden wäre. Aber das wurde abgelehnt.

Die Fraktion:

Kurt Bechtel, Angelika Demetrio-Purreiter, Volker Becker

www.fwv-waldbronn.de